Stadtbau-Gründung: Hauptsatzung angepasst
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Mühlacker (eld). Durch die Gründung der Stadtbau Mühlacker GmbH wurde eine Anpassung der städtischen Hauptsatzung notwendig. Diese haben die Stadträte nun einmütig beschlossen. Im Gesellschaftsvertrag der Stadtbau Mühlacker GmbH ist unter anderem festgelegt, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates der jeweilige Oberbürgermeister der Stadt Mühlacker ist.
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