Stadt weist Bürger auf Räumpflicht hin
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Mühlacker (pm). Bei aktuell zunehmend winterlicher Witterung weist die Stadt Mühlacker darauf hin, dass gemäß der Räum- und Streupflichtsatzung jeder Anlieger seinen Gehweg freizuhalten habe – auch jetzt in der Herbstsaison von Laub, Unrat und dergleichen. Bei Nichterfüllung drohen Geldbußen zwischen fünf und 500 Euro.
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