Stadt sagt „Alibi-Kiosken“ den Kampf an
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Betriebe mit Wettannahmestellen in bester Geschäftslage verboten
Mühlacker (the). Im Bestreben, baurechtliche Schlupflöcher für die Betreiber von Wettbüros zu schließen, verschärft die Stadt Mühlacker die entsprechenden Beschränkungen in der Innenstadt. Künftig sind in Erdgeschoss-Lagen auch Wettannahmestellen verboten, die an einen Kiosk angeschlossen sind. Bestehende Geschäfte sind von der Änderung, die jetzt den Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats passierte, nicht betroffen.
Hintergrund ist, nach dem Verbot von neuen Spielotheken und Wettbüros, die auffällige Häufung von Bauanträgen für „Kioske mit untergeordneter Wettannahmestelle“, die nach der bisherigen Satzung noch zulässig waren. Ein Verdacht der Stadtplaner: Betreiber von Wettbüros könnten den Kiosk nur vorschieben, um so die Regelungen des Bebauungsplans zu umgehen. Ein Indiz dafür: Das Interesse an einer Eröffnung von Kiosken mit Wettannahmestelle war sprunghaft angestiegen, nachdem die Stadt die Eröffnung von Wettbüros an der Bahnhofstraße untersagt beziehungsweise deutlich erschwert hatte. Weder davor noch danach, heißt es aus dem Baurechts- und Planungsamt, sei jedoch nur ein einziger Antrag auf einen Kiosk ohne Wettannahmestelle eingegangen.
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