Stadt erinnert an die Räum- und Streupflicht

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Anlieger müssen rund um ihre Grundstücke für Sicherheit sorgen

Mühlacker (pm/the). Angesichts der weißen Pracht hält es die Stadtverwaltung in Mühlacker für angebracht, nochmals auf die Räum- und Streupflicht für private Anlieger hinzuweisen.

Demnach muss bei Glatteis und Schneefall jeder Anlieger seinen Gehweg ab 7 Uhr an Werktagen und ab 8.30 Uhr an Sonn- und Feiertagen von Schnee und Eis befreien. Diese Pflicht endet abends um 21 Uhr und sollte, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus, sehr ernst genommen werden, da bei Unfällen oftmals Schadensersatzforderungen an den Eigentümer des Grundstücks gerichtet würden.

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