Stadt begrenzt Gästezahl für private Feste

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Ab dem kommenden Freitag gilt: Maximal 50 Teilnehmer dürfen zusammen feiern. Bei Beerdigungen greift künftig die Maskenpflicht. Verschärfte Regelungen sind zunächst auf die Dauer von zwei Wochen ausgelegt. Sporthallen in Mühlacker bleiben (vorerst) geöffnet.

Mühlacker. Als ersten Schritt im Kampf gegen zuletzt deutlich gestiegene Infektionszahlen hat die Mühlacker Stadtverwaltung eine Begrenzung für private Feiern angekündigt, die ab Freitag gelten soll. Demnach dürfen künftig – zunächst für die Dauer von zwei Wochen – in öffentlichen oder angemieteten Räumen nur noch maximal 50 Gäste zusammenkommen.

Stadt begrenzt Gästezahl für private Feste

Wie berichtet, waren seit Anfang September die Fallzahlen in Mühlacker sukzessive nach oben geklettert und überschritten zuletzt – umgerechnet auf die Stadt – den kritischen Wert, der für die Ebene der Landkreise angesetzt ist. „Wenn ich im August gefragt worden wäre, hätte ich mehrheitlich gesagt, dass alles im grünen Bereich ist“, fasste Oberbürgermeister Frank Schneider am Dienstag, als das Gesundheitsamt nur von einem neuen Corona-Fall in Mühlacker berichtete, die jüngste Entwicklung zusammen. Die Situation habe sich in den vergangenen Wochen verändert, so der Rathauschef. Reiserückkehrer, private Feiern, dazu die Wiederaufnahme des Betriebs in Schulen und Kitas – dies alles wirke sich auf die Fallzahlen aus.

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