Stadt Stuttgart bittet Ex-Stadträte zur Kasse
Stuttgart
Vor dem Verwaltungsgericht wird geklärt, ob die ehemalige Gemeinderatsgruppierung BZS23 Budgetmittel zweckentfremdet hat. Heinrich Fiechtner und Bernd Klingler weisen die Vorwürfe zurück.
Wahlkampf 2019: Bernd Klingler, Heinrich Fiechtner und Ulrich Marx (von rechts) führten die Liste von BZS23 an.
(Foto: )
Stuttgart - Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften, Gruppen oder Einzelstadträte im Stuttgarter Gemeinderat erhalten für ihre Arbeit im Rathaus Räume, Sach- und Dienstleistungen sowie Budgetmittel in nicht unbeträchtlicher Höhe. Ihnen ist es sogar gestattet, eigenes Personal anzustellen. Die Verwendung des Steuergeldes ist in einer Satzung geregelt. Unzulässig wäre es etwa, das Budget für die Parteiarbeit zu verwenden. Dieser Versuchung könnte man gerade in Wahlkampfzeiten erliegen, wenn der Bedarf für Öffentlichkeitsarbeit besonders groß und das Geld knapp ist. Deshalb kontrolliert die Verwaltung die Ausgaben genau.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen