Stadt Mühlacker fördert Jugendarbeit der Vereine

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Mühlacker (pm). Die Stadt Mühlacker gewährt jedem hiesigen eingetragenen, gemeinnützigen Verein auf Antrag eine jährliche Zuwendung von zehn Euro für jedes jugendliche Mitglied bis einschließlich 18 Jahre. Die Stadtverwaltung hat die infrage kommenden Vereine direkt angeschrieben. Es kann laut Pressemitteilung der Verwaltung jedoch auch Vereine geben, die in dieser Angelegenheit von der Stadt keine Nachricht erhalten haben und dennoch von einem Anspruch auf die Jugendförderung ausgehen. Solche Vereine werden gebeten, entweder eine Kopie des Meldebogens an den jeweiligen Dachverband oder, sofern keine Mitgliedschaft in einem Dachverband besteht, eine Liste der jugendlichen Mitglieder mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum mit Stand 1. Januar 2014 der Stadtverwaltung, Amt für Bildung und Kultur, bis spätestens 30. Juni vorzulegen.

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