Sport-Verordnung des Landes schafft Perspektiven
Lokalsport Online
Ab dem 1. Juli treten neue und weitreichende Lockerungen in Kraft
Enzkreis. Das Kultus- und das Sozialministerium haben eine neue Verordnung speziell für den Sport auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Juli gilt. Wer sich durch den bürokratischen Text kämpft, stellt schnell fest, dass mit dem neuen Papier weitreichende Lockerungen kommen. Gerade auch Fußballer und Handballer dürfen sich über neue Freiräume freuen. „In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden“, heißt es in der neuen Verordnung. Auch Duschen und Umkleiden dürfen wieder genutzt werden, wobei hier noch bestimmte Aspekte zu beachten sind.
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