Spielhallen sind ausnahmsweise zulässig

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Mühlacker (ts). Der Mühlacker Gemeinderat hat die Änderungsentwürfe zu Bebauungsplänen für die Innenstadt und die obere Bahnhofstraße beschlossen. Danach sind Spielhallen, Wettbüros und Wettannahmestellen sowie Internetcafés mit Schwerpunkt Spielen und Wetten ausnahmsweise zulässig, wenn sie nicht in Erdgeschossen von Gebäuden eingerichtet werden, wenn sie mindestens 150 Meter von eben solchen Einrichtungen entfernt sind und wenn sich im selben Haus keine weiteren Angebote dieser Art befinden.

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