„Sicht darf nicht behindert werden“

Archiv

Stefanie Frey Wahlplakate säumen die Straßen. Aber es gibt klare Regeln, wo solch eine Werbung angebracht werden darf.

„Sicht darf nicht behindert werden“

Stefanie Frey ist zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamts

In rund einem Monat sind Wahlen und entlang der Straßenzüge hängen schon Plakate. Darf jeder plakatieren oder muss man sich das genehmigen lassen?

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen