Sexualtäter zeigt glaubhafte Reue

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50-Jähriger missbraucht seine achtjährige Stieftochter und muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis

Pforzheim/Enzkreis. Der Sexualstraftäter aus dem östlichen Enzkreis, der seine achtjährige Stieftochter zwischen September 2017 und Januar 2018 zwölfmal missbraucht hat, muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis, eine vorzeitige Haftentlassung ist unwahrscheinlich. Dieses Urteil verkündete gestern die Große Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe in Pforzheim unter Vorsitz von Richter Andreas Heidrich und zog damit einen Schlussstrich unter einen Prozess, der allen Beteiligten mehr als ein Quäntchen Geduld abgefordert hat.

Was indes nicht an einer zähen Einlassungstaktik des Angeklagten lag. Der zeigte sich selbst für Richter Heidrich ungewöhnlich geständig. „Dass jemand einen Kindesmissbrauch beim ersten Vorwurf seiner Frau ihr gegenüber sofort einräumt, habe ich noch nie erlebt“, erklärte Heidrich. „Kindesmissbrauch ist schließlich mit einem ganz anderen Stigma verbunden als andere Verbrechen.“ Mit einer umfangreichen Beschreibung seiner Taten, bei der der 50-Jährige selbst beschämende Details wie Oralverkehr und das Befingern der Stieftochter zur Sprache brachte, ersparte er seinem Opfer eine Aussage.

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