„Seelische Abartigkeit“ schützt nicht vor Strafe

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27-Jähriger wehrt sich gegen Transport vom Gefängnis ins Krankenhaus mit Tritten und Bissen – Arzt spricht ihm Schuldunfähigkeit ab

Maulbronn. Hat sich der 27-jährige ehemalige Häftling der Justizvollzugsanstalt Heimsheim Anfang Januar 2017 massiv gegen seinen Transport in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg gewehrt und dabei Beamte angegriffen, beleidigt und bedroht? Diese Frage war in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Maulbronn am Donnerstag rasch geklärt. Der Angeklagte, ein Flüchtling aus Gambia, der seit knapp fünf Jahren in Deutschland lebt, leugnete die Taten zwar, doch die Aussagen der Zeugen fielen durchweg einstimmig aus. Dabei handelte es sich um die vier Beamten, die den aggressiven jungen Mann damals zu bändigen versuchten.

Sowohl Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner als auch Pflichtverteidiger Uwe Oehler und Staatsanwalt Henrik Blaßies zweifelten nicht am Wahrheitsgehalt der Zeugenaussagen. Doch der Reihe nach: Am 27. Januar des vergangenen Jahres hatte sich der Mann, der aus Kapazitätsgründen in der JVA Heimsheim kurzzeitig in das Gefängnis nach Stammheim verlegt worden war, in der Zelle tot gestellt. Und weil er nach Angaben der Zeugen bereits in der Vergangenheit aggressiv aufgetreten sei, gingen gleich vier Vollstreckungsbeamte zu ihm, um nach ihm zu sehen. Eine Reaktion zeigte er zunächst nicht. Also sollte er in eine Klinik gebracht werden. Doch schon auf dem Weg dorthin habe er sich, wie einer der Zeugen die Situation schilderte, zu befreien versucht. Beim Zwischenstopp in der JVA in Heimsheim, die für den Häftling zuständig war und von wo aus er ins Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg gebracht werden sollte, wehrte sich der Häftling mit Bissen und Tritten und versuchte, sich mit dem Sicherheitsgurt selbst zu strangulieren. Außerdem beleidigte er die Justizmitarbeiter und drohte einem von ihnen, ihn zu töten, so bald er wieder frei sei.

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