Schwurgericht sieht keine Tötungsabsicht
Enzkreis
27-Jähriger darf sich trotz einschlägiger Vorstrafe bewähren, Richter redet ihm aber deutlich ins Gewissen.
Karlsruhe/Enzkreis. Wegen mehrfacher Körperverletzung wurde ein 27 Jahre alter Mann vor dem Schwurgericht Karlsruhe am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung von drei Jahren ausgesetzt. Zudem muss der Verurteilte 1000 Euro an eine soziale Einrichtung bezahlen.
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