Schweickert froh über Klarstellung

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Enzkreis (pm). Der Landtagsabgeordnete des Enzkreises und Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Professor Dr. Erik Schweickert, begrüßt eine Klarstellung der Landesregierung zur Öffnung von Eisdielen. Schweickert hatte sich laut einer Mitteilung an das federführende Wirtschaftsministerium gewandt und um eine landesweite Klärung gebeten, da es nicht nur im Enzkreis einen Flickenteppich verschiedenster Regelauslegungen gebe. „Das Ministerium hat jetzt nach einigem Hin und Her eine Definition aufgestellt, die es den örtlichen Behörden klar erlaubt festzustellen, ob der Verkauf von Eis erlaubt ist oder nicht“, so der Enzkreis-Abgeordnete.

Demnach dürfen Eisdielen mit Gaststättenerlaubnis unter Wahrung der notwendigen Abstands- und Hygieneregeln geöffnet bleiben, solange sie Eis nur zum Mitnehmen anbieten. Reine Eisdielen ohne Gaststättenerlaubnis müssten laut Corona-Verordnung des Landes jedoch geschlossen bleiben. Relevant sei dabei laut Angaben des Wirtschaftsministeriums die Mischsortimentsregelung. Demnach komme es darauf an, „ob der Verkauf von Speiseeis im Rahmen des zulässigen Gaststättenbetriebs lediglich eine untergeordnete Rolle spielt“. Konkret heißt das, dass beispielsweise weniger als die Hälfte der Verkaufsfläche für den Eisverkauf dient. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, müssen die kommunalen Vollzugsbehörden letztlich vor Ort prüfen. „Mit dieser Regelung werden weitere Inkonsistenzen in den bisherigen Auslegungen abgebaut, denn auch normale Restaurants dürfen ja weiter Abhol- und Lieferdienste anbieten. Eiscafés leben ja ohnehin schon zu einem guten Teil davon, dass man sich beim Spaziergang kurz ein Eis holt und weitergeht“, so der FDP-Abgeordnete.

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