„Schutz der Bewohner hat Priorität“
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Lockerungen der Verbote in Pflegeheimen: Besuche von Angehörigen bis auf weiteres nur mit Einschränkungen möglich
Rosemarie Hunyadi ist seit zwei Jahren Bewohnerin des DRK-Seniorenzentrums Mühlacker. Auch sie ist von den Auswirkungen der Besuchsbeschränkungen betroffen. Foto: Fotomoment
Mühlacker/Illingen. Die angekündigte Lockerung des Besuchsverbots in Pflegeheimen führt derzeit zu Missverständnissen: „Es ist eine irrige Vorstellung, Angehörige könnten die Bewohner von Pflegeeinrichtungen ab 10. Mai wieder ohne Einschränkungen abholen, Ausflüge unternehmen und dergleichen“, warnt Andreas Vogelmann, der stellvertretende Leiter des Pflegereferats im Sozialministerium Baden-Württemberg. Das Zitat stammt aus einem Schreiben, das an die Träger von Pflegeeinrichtungen verbreitet wird. Darin heißt es wörtlich für die Zeit nach dem 10. Mai, wenn die Lockerungen in Kraft treten: „,Familienausflüge‘ im Kreise der Angehörigen – sei es zu Fuß oder im Auto – sind mithin unzulässig. Spaziergänge, Ausflüge, Einkäufe und dergleichen sind lediglich mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig. Da die Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen nicht mit ihren Angehörigen in einem Haushalt leben, sind über zwei Personen hinausgehende Familienaktivitäten im öffentlichen Raum somit nicht zulässig.“
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