Schulbudget-Reste werden gedeckelt

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Mühlacker (ts). Die Schulbudget-Reste aus dem Jahr 2016 werden ohne Kürzungen als Haushaltsreste in den Etat 2017 übertragen. Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird die Übertragung der Schulbudget-Reste grundsätzlich auf maximal die Höhe des zugewiesenen Budgets der jeweiligen Schule gedeckelt. Dies hat der Gemeinderat auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses beschlossen.

Hintergrund: Den Schulleitern werden die für den Sachbedarf und für den Betrieb notwendigen Finanzmittel zum eigenverantwortlichen Wirtschaften zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben des Schulbudgets sind jeweils im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt gegenseitig deckungsfähig. Bis zum Jahresende nicht verbrauchte Ausgabenansätze sind übertragbar und für die Schulen bis zum Ende des folgenden Jahres verfügbar.

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