Schlittenfahrt mit Folgen
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Nachbarschaftsstreit endet vor Gericht: Rentner wegen Körperverletzung verurteilt
Maulbronn/Mühlacker. Weil ein zehnjähriger Junge am 8. Dezember vergangenen Jahres mit seinem Rodelschlitten wenige Zentimeter aufs Grundstück des Nachbarn gefahren war, stellte dieser, ein 72-jähriger Rentner aus Mühlacker, den Knaben und dessen älteren Bruder zur Rede und verletzte den 13-Jährigen mit einem Besenstiel im Gesicht. Gestern verurteilte das Amtsgericht Maulbronn den Ruheständler wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro.
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