Schlechter Start ins neue Jahr
Enzkreis
Gericht in Maulbronn verhandelt den Fall eines 26-Jährigen, der nach einer Silvesterfeier seine Ex-Freundin angegriffen haben soll. Widersprüchliche Aussagen erschweren Aufklärung.
Enzkreis/Maulbronn. Angeklagt war er wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Dass es am Ende bei einer Summe von 600 Euro blieb, die der 26-Jährige aus dem Enzkreis an die Christophorushilfe in Maulbronn zahlen soll, ist zum Teil auch den Aussagen der Geschädigten und einer Zeugin geschuldet, die sich in der Verhandlung am Dienstag im Amtsgericht Maulbronn mehrfach in Widersprüche verstrickten. Damit stand im Endeffekt Aussage gegen Aussage – aus der Sicht von Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner nicht ausreichend für eine Verurteilung.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen