Schizophrenie bereitet vor Gericht Kopfzerbrechen

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Schub oder schuldfähig: Angeklagter ist gefährlich, kann aber möglicherweise doch nicht in eine Psychiatrie eingewiesen werden

Pforzheim. Der Angeklagte ist schizophren und bleibt ohne Behandlung gefährlich. Er will keine Medikamente nehmen. Dass der Sachverständige im Fall der angeklagten versuchten Vergewaltigung in Pforzheimer Bahnhofsnähe die Antwort auf die Frage nach der Schuldfähigkeit des 24-Jährigen schuldig blieb, macht eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik schwierig.

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