Schienenlärm: Betroffene können sich melden
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Gemeinderäte aus Ölbronn-Dürrn stimmen Planentwurf zu
Ölbronn-Dürrn (mars). Durch einen Zipfel der Gemarkung des Ortsteils Dürrn führt die Bundesstraße 294, und die Gemarkung des Ortsteiles Ölbronn wird von den Eisenbahnschienen der Württembergischen Westbahn, die von Bietigheim-Bissingen nach Bruchsal führt, durchquert. Daher ist aus gesetzlichen Gründen ein sogenannter „Lärmaktionsplan“ zu erstellen. Allerdings ist ein einfacher Plan, der nur die Betroffenheit darstellt, aber keine eigentliche „Aktion“, also keine zu ergreifenden Lärmbekämpfungsmaßnahmen enthält, ausreichend, erläuterte Carina Schulz, Expertin des von der Gemeinde beauftragten Büros Rapp Trans AG, im Ölbronn-Dürrner Gemeinderat. Denn entlang der an Feld und Wiese vorbeiführenden B294 sind weder Wohngebäude noch Firmen vom Verkehrslärm betroffen.
Im Hinblick auf den Schienenlärm, von dem durchaus Anwohner betroffen sind, hätten die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass seitens der Gemeinden kaum ein Einfluss auf Maßnahmen in Bundeshoheit entlang von Schienenwegen bestünde, so die Expertin. Der Gemeinde bekannt sei, dass Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der Württembergischen Westbahn in der Prioritätenliste des Lärmsanierungsprogrammes vorgemerkt sind. Kenntnis darüber, welche Art der Lärmsanierung wann und wo umgesetzt werden soll, habe man jedoch nicht. Allerdings werde es nun ein zentrales Lärmsanierungsprogramm des Bundes geben, das über das Eisenbahnbundesamt, das zentral für Schienenlärm zuständig ist, durchgeführt wird und an das sich Betroffene ab Sommer 2017 wenden können. Die Gemeindeverwaltung will dazu im Frühsommer einen Hinweis veröffentlichen. Der Gemeinderat stimmte dem Planentwurf einstimmig zu. Er wird nun öffentlich gemacht, damit sich Bürger und Behörden beteiligen können.
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