Sachkundeausweis muss neu beantragt werden

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Enzkreis (pm). Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen zum Pflanzenschutz müssen Landwirte, Winzer oder Gärtner bis Mai nächsten Jahres den neuen Sachkunde-Ausweis beantragen, um ihren bisherigen Status als Sachkundige zu behalten; darauf weist das Landwirtschaftsamt hin. Die Beantragung erfolgt am einfachsten online unter www.pflanzenschutz-skn.de. Wer die Sachkunde zuvor im Rahmen seines Studiums oder in einem nach der neuen Verordnung nicht anerkannten Ausbildungsberuf erlangt hat, benötigt einen Nachweis der ausbildenden Stelle. Dieser und andere Nachweise können dem Online-Antrag als eingescanntes Dokument beigefügt oder unter Angabe der Antrags-Nummer ans Landwirtschaftsamt geschickt werden. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 07231/308-1812.

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