SWR darf Sendermast abreißen

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Regierungspräsidium Karlsruhe hat der Rundfunkanstalt die Genehmigung erteilt – Förderverein plant Infoveranstaltungen

Noch steht er, der große Sendermast – aber möglicherweise sind die Tage des Mühlacker Wahrzeichens bald gezählt. Foto: Huber

Noch steht er, der große Sendermast – aber möglicherweise sind die Tage des Mühlacker Wahrzeichens bald gezählt. Foto: Huber

Mühlacker. Blick zurück: Die untere Denkmalbehörde der Stadt Mühlacker hatte im Februar 2016 die Denkmaleigenschaft des Sendermasts festgestellt und im Juli 2017 einen Antrag des SWR auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für den Abbruch der rotweißen Nadel abgelehnt. Die öffentlich-rechtliche Anstalt wiederum legte Widerspruch gegen das Veto der Stadt ein, und darüber hat das Regierungspräsidium nun entschieden.

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