SWR darf Sendermast abreißen
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Regierungspräsidium Karlsruhe hat der Rundfunkanstalt die Genehmigung erteilt – Förderverein plant Infoveranstaltungen
Noch steht er, der große Sendermast – aber möglicherweise sind die Tage des Mühlacker Wahrzeichens bald gezählt. Foto: Huber
Sind die Würfel jetzt endgültig gefallen? Der Südwestrundfunk (SWR) darf den Sendermast abbrechen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, „die denkmalrechtliche Genehmigung für den Abbruch des Senders erteilt“.
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