Rülke vermisst klare Aussage zu Dämmen
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Enzkreis/Stuttgart (pm). Auf Anfrage des Enzkreisabgeordneten und FDP-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, habe Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) zwar mitgeteilt, dass in den kommenden Jahren keine Änderungen der Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen bei Leit- und Schutzdämmen geplant seien. Hinsichtlich des künftigen Umfangs der Landeszuschüsse zur Sanierung von Dämmen oder Rückhaltebecken wolle Untersteller sich aber nicht festlegen, so Rülke in einer Pressemitteilung.
Hintergrund für die Anfrage seien die zurzeit im Enzkreis laufenden Sicherheitsüberprüfungen von insgesamt 34 Rückhaltebecken. Für sechs Rückhaltebecken lägen inzwischen Ergebnisse vor, zitiert Rülke aus der Antwort des Ministers. Für das Rückhaltebecken „Erbbach“ in Illingen gebe es sogar bereits ein Sanierungskonzept. Wegen bautechnischen Mängeln sofort entleert habe man die Stauanlage „Paulinensee“ in Mönsheim. Eine Sanierungsplanung für das Becken liege vor. Berichte der vertieften Sicherheitsüberprüfungen existierten zudem für die Hochwasserrückhaltebecken „Mostklinge“, „Burgtal“, „Schwann“ und „Neue Wiesen“ in Straubenhardt. Des Weiteren bestehe laut Untersteller an fünf Deichabschnitten an Enz, Nagold und Würm, für die das Land die Unterhaltslast trägt, Sanierungsbedarf. Die genannten Rückhaltebecken hingegen müssten gegebenenfalls die Städte und Gemeinden sanieren. Kommunale Sanierungsvorhaben als Ergänzungs- oder Ertüchtigungsvorhaben an bereits betriebsfertigen Anlagen zu Anpassung an die allgemein anerkannten Regeln der Technik seien aber grundsätzlich förderfähig. Die Förderung durch das Land richte sich nach der Kostenbelastung pro Einwohner. Nicht förderfähig seien Sanierungsmaßnahmen, die auf eine unsachgemäße Instandhaltung zurückzuführen seien, habe der Minister mitgeteilt.
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