Rülke: „Kein Mensch blickt mehr durch“

Enzkreis

Verwaltungsgericht lehnt den Eilantrag eines Pforzheimers gegen die Ausgangssperre ab und macht aber gleichzeitig klar, dass das Landratsamt die verschärften Maßnahmen nicht mit einer Allgemeinverfügung regeln kann. Der Enzkreis sieht jetzt das Land am Zug.

Die Fußgängerzone in Mühlacker am späten Donnerstagabend. Wann hier eine Ausgangssperre greift, ist derzeit noch unklar. Foto: Fotomoment

Die Fußgängerzone in Mühlacker am späten Donnerstagabend. Wann hier eine Ausgangssperre greift, ist derzeit noch unklar. Foto: Fotomoment

Enzkreis. Die zu erwartenden strengeren Einschränkungen, die für Corona-Hotspots vom Land beschlossen wurden, müssten jetzt eigentlich auch im Enzkreis gelten. Allerdings hat das zuständige Landratsamt am Donnerstag überraschend keine Allgemeinverfügung erlassen. Diese hätte die Behörde mühelos nach Pforzheimer Vorbild auf den Weg bringen können. Schließlich stammt die Pforzheimer Verfügung aus dem Landratsamt – genauer: aus dem Gesundheitsamt des Enzkreises, das auch für Pforzheim zuständig ist.

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