Rücksichtnahme
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Zu „Radeln im Wald: Angst vor Eskalation“ vom 20. Januar:
Ich kann die Taten jener nicht nachvollziehen, die quasi in Selbstjustiz versuchen, das Radfahren auf Waldwegen zu sabotieren. Allerdings verstehe ich auch nicht, warum ein Polizeisprecher das als „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ bezeichnet, denn ein schmaler, unbefestigter Waldweg, der nach der Rechtslage in Baden-Württemberg nur von Fußgängern benutzt werden darf, ist meiner Auffassung nach kein Teil des Straßenverkehrs. Mag sein, dass ich mit meiner Ansicht falsch liege, jedenfalls ist für mich solch eine Tat versuchte Körperverletzung – wenn nicht mehr.
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