Richtlinie für Bauplatzvergabe

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Mühlacker (ts). Der Mühlacker Gemeinderat hat eine Bauplatzvergaberichtlinie beschlossen.

Dies ist nötig, weil sich laut Stadtverwaltung abzeichnet, dass die örtliche Nachfrage nach Bauplätzen das Angebot deutlich übersteigt. Hinzu komme, dass bei der Vergabe von Bauplätzen immer strengere Anforderungen an die Kommunen gestellt würden. Insbesondere schränke ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs über ein Einheimischenmodell in Belgien die Vergabe weiter ein. In diesem Urteil sei nämlich entschieden worden, dass die Ortsansässigkeit – Wohnsitz, Arbeitsstelle, Ehrenamt in der Kommune – allein kein Kriterium sein dürfe. Mithin spielen nach der Vergaberichtlinie in Mühlacker künftig neben den Ortsbezugskriterien auch Sozialkriterien – Zahl der Kinder im Haushalt, behinderte Menschen in einem Haushalt, pflegebedürftige Menschen im Haushalt oder im Stadtgebet lebende pflegebedürftige Angehörige – eine Rolle, die der Förderung von Familien mit Kindern und dem Schutz hilfebedürftiger Menschen dienen sollen.

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