„Richtig nette Opfer“
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Glückloser Räuber zu Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Enzkreis (weg). „Richtig nette Opfer“ habe der glücklose Räuber gehabt, befand in seinem Plädoyer am gestrigen Freitag Verteidiger Cornelius Schaffrath. Wie berichtet, hatte der 31-jährige Angeklagte am 7. Mai im westlichen Enzkreis eine Metzgerei und tags darauf einen Getränkemarkt überfallen. Er hatte kein Geld mehr für Drogen, litt unter panischer Angst vor drohenden Entzugserscheinungen und sah keine andere Möglichkeit, an Geld zu kommen, als durch Überfälle.
Die Auswärtige Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Stier verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren mit Einweisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt. Die Strafe entsprach in vollem Umfang dem Antrag von Staatsanwalt Johannes Jungmann. Diesem Antrag konnte sich der Verteidiger „vollumfänglich“ anschließen. Die Opfer – die Metzgersfrau, deren Ehemann und die Kassiererin im Getränkemarkt – hatten alle die Entschuldigung des Räubers angenommen und ihm nach ihrer Aussage vor der Kammer „alles Gute“ gewünscht.
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