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Eltern des Opfers geben Erklärung zum Urteil von Freiburg ab

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Der Fall ist klar, das Urteil gesprochen, und vorbehaltlich der Revision, die sein Verteidiger angekündigt hat, muss Hussein K. die Höchststrafe verbüßen, die im bundesdeutschen Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Andere freilich hatten, nachdem sich der Fall von Freiburg rasch zum Politikum entwickelte, ihr Pauschalurteil schon lange vor Prozessbeginn gefällt: Schuld sei nicht allein der Angeklagte, sondern auch der laxe Umgang mit Asylsuchenden aus aller Welt. Und mehr noch: Kanzlerin Merkel persönlich, so hatte in einer Talkshow die AfD-Frontfrau Alice Weidel verlauten lassen, sei mitverantwortlich für den Tod der jungen Studentin.

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