Regeln gelten auch am Feiertag
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Vaihingen (pm). Die Stadt Vaihingen erinnert in einer Mitteilung daran, dass die derzeitigen Sicherheitsvorkehrungen und die daraus bedingten Einschränkungen auch am Feiertag 1. Mai gelten. Die sogenannte Corona-Verordnung schreibe unter anderem vor, dass „der Aufenthalt im öffentlichen Raum […] bis zum 3. Mai nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet“ sei.
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