Rechtzeitige Mitteilung spart Mühe
Enzkreis
Amt für Abfallwirtschaft: Änderungen für Abfallgebührenbescheid bis spätestens 11. Februar melden
Enzkreis. Bei Ereignissen wie zum Beispiel Geburten werde schnell vergessen, dass derartige Änderungen der Haushaltsgröße Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. „Bitte melden Sie uns Änderungen bei der Anzahl der Personen im Haushalt bis zum 11. Februar, dann können wir diese im aktuellen Abfallgebührenbescheid noch berücksichtigen“, wird Alexander Pfeiffer, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft, zitiert. Am 22. März würden dann die Abfallgebührenbescheide an die Haushalte verschickt.
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