Rechtswidrig
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Zum Wohnhaus am Freibad:
Wenn ich als Vermieter wegen angeblich maroder Bausubstanz oder Umgestaltung des Anwesens mein Vermietungsobjekt abreißen muss und deswegen langjährigen Mietern auf „Abriss“ kündige, dann aber nach deren Auszug plötzlich feststelle, dass die Bausubstanz so gut ist, dass dort nicht nur eine Flüchtlingsfamilie einziehen kann, sondern das Objekt grundsätzlich als erhaltenswert eingestuft wird, so muss ich mir als Vermieter vorwerfen lassen, dass der Kündigungsgrund des Abbruchs tatsächlich nicht gegeben, sondern vorgeschoben war. Hierdurch mache ich mich gesetzlich den gekündigten Mietern gegenüber schadensersatzpflichtig und muss den diesen daraus entstehenden Schaden wie Umzugskosten, Mehrbelastung durch eine erhöhte Miete, Kosten der Wohnungssuche (Maklerkosten, Inserate, Umbaukosten der neuen Wohnung, Kosten der Rechtsberatung) ersetzen.
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