Rat entlastet Jagdhundebesitzer

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Befreiung von der Hundesteuer ist eher eine Art der Anerkennung als ein finanziell gewichtiger Akt

Maulbronn. Entgegen den Empfehlungen des Gemeindetags Baden-Württemberg hat der Maulbronner Gemeinderat mit einer hauchdünnen Mehrheit von zwei Stimmen beschlossen, Jagdhunde von der Hundesteuer zu befreien. Vor der Abstimmung wurde leidenschaftlich über den Vorschlag der Verwaltung diskutiert. Schnell zeigte sich, dass die Neuregelung, die ab 2017 gilt, den Rat spaltet.

Rat entlastet Jagdhundebesitzer

In Maulbronn sind Jagdhunde unter bestimmten Bedingungen steuerbefreit. In Illingen oder Wiernsheim gibt’s so etwas nicht, in Mühlacker ist nur ein ermäßigter Tarif möglich. Foto: Fotolia

Bisher waren in der Hundesteuersatzung der Stadt lediglich Tiere von der Steuer befreit, die die Prüfung für Rettungshunde oder die sogenannte Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. Auch diejenigen Tiere, die blinden, tauben oder anderweitig hilfsbedürftigen Menschen dienen, waren ausgenommen. Künftig können in Maulbronn auch Personen, die die Prüfung für sogenannte Nachsuchenhunde eines Landesjagdverbands bestanden haben und im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind, eine Steuerbefreiung beantragen.

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