Rambo-Spiel

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Zu „Nachgefragt: Können nicht nach Belieben entscheiden“ vom 11. September:

In Brandenburg, was ich vor einigen Tagen persönlich in Augenschein nehmen konnte, werden Bäume und Baumreihen, die eine Gefährdung für Autofahrer darstellen, durch eine entsprechende Beschilderung mit einhergehender Geschwindigkeitsbegrenzung (80, 70 oder 50 km/h) gekennzeichnet. Auch dort gibt es Verantwortliche in Person des Landrats und des Amtsleiters der Verkehrsbehörde. Diese sind aber im Gegensatz zu den Verantwortlichen im Enzkreis in der Lage, ohne die Abholzung von Bäumen auszukommen.

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