Räuber könnte in Psychiatrie landen

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Angeklagter hat es auf hochwertige Mobiltelefone abgesehen

Pforzheim. Den Begriff Flatrate interpretierte der Angeklagte auf seine Art, als er seinen Opfern unter dem Vorwand, kurz telefonieren zu wollen, die Mobiltelefone abknöpfte und mit seiner Beute von dannen zog. Bei Widerstand verlieh er seinen Besitzansprüchen schon einmal mit der Rohrzange im Hosenbund Nachdruck.

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe in Pforzheim muss sich der psychisch angeschlagene 24-Jährige nun wegen schwerer räuberischer Erpressung und Unterschlagung sowie besonders schwerem Raub, besonders schwerem räuberischen Diebstahl und Körperverletzung verantworten. Im Raum steht dabei auch eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie.

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