Protest des TSV Mühlhausen abgewiesen
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Sportgericht: Aufstellung des FC Gündelbach II war regelkonform
Mühlacker-Mühlhausen. Der Fußball-Bezirk Enz-Murr hat den Protest des TSV Mühlhausen/Enz gegen die Wertung des Auswärtsspiels beim FC Gündelbach II abgewiesen. Die Mühlhäuser Elf hatte trotz ihres 2:1-Erfolgs Einspruch eingelegt, weil Gündelbach in dem C-Liga-Spiel neun Spieler aus seiner ersten Mannschaft eingesetzt hatte. Zu Recht, wie das Sportgericht nach einer Untersuchung nun befand.
Zwei der fraglichen Spieler waren noch keine 23 Jahre alt und daher unbegrenzt einsetzbar. Und von den übrigen sieben Akteuren hatten nicht mehr als drei in den jüngsten vier Liga-Begegnungen der ersten Gündelbacher Mannschaft in der Startelf gestanden. Damit habe der FC Gündelbach die Mannschaft gegen Mühlhausen korrekt aufgestellt, teilte Michael Heck vom Bezirks-Sportgericht dem TSV Mühlhausen schriftlich mit.
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