Pläne für Windpark in Straubenhardt

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Straubenhardt (pm). Das Landratsamt will Anfang dieser Woche mit der öffentlichen Bekanntmachung das Verfahren für den geplanten Windpark in Straubenhardt eröffnen. Das Gesetz schreibt für eine solche Anlage ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Außerdem sieht es die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. In der Bekanntmachung wird die Behörde daher unter anderem zu Standort, Größe und Kapazität des Vorhabens informieren. Außerdem steht dort, wie, wo und wann Einwendungen gegen den Windpark vorgebracht werden können. Der Antrag und die Öffentliche Bekanntmachung werden auch im Internet unter www.enzkreis.de/windpark-straubenhardt einsehbar sein.

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