Pforzheim: Ausgangsbeschränkung tritt wieder in Kraft

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Nicht-Immunisierte dürfen zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen nach draußen. Ausnahmen gibt es etwa für Minderjährige.

Auch die Fußgängerzone dürfen Nicht-Immunisierte zumindest nachts nur noch mit triftigem Grund aufsuchen. Foto: Archiv

Auch die Fußgängerzone dürfen Nicht-Immunisierte zumindest nachts nur noch mit triftigem Grund aufsuchen. Foto: Archiv

(Foto: 7aktuell.de/Tim Schips)

Pforzheim. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz in Pforzheim am Samstag zwei Tage in Folge über 500 lag, gelten seit Sonntag, 16. Januar, die in der Alarmstufe II des Landes Baden-Württemberg festgelegten schärferen Regeln für nicht-immunisierte Personen. Darauf weisen der Enzkreis und die Stadt Pforzheim in einer gemeinsamen Mitteilung hin. Für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag ab 0 Uhr eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft getreten, die jeweils von 21 bis 5 Uhr früh des Folgetages gilt.

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