Pflichttermin

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Es gibt Termine, die man einfach nicht gerne wahrnimmt. Für den einen ist es der Zahnarzt, für andere der Elternsprechtag und für ganz viele das klassische Essen bei der Schwiegermutter. Die Einladung eines Gerichts gehört – vor allem für den Angeklagten – wohl auch dazu. Nachdem ein Betrunkener eine Scheibe an einer Bushaltestelle eingeschlagen hatte, hat er nun die Vorladung des Gerichts ausgeschlagen. Bleibt für ihn zu hoffen, dass ihn die anfallenden Kosten nun nicht erschlagen.

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