Pferdeäpfel auf Fußwegen sorgen für Beschwerden
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Ordnungsamt der Stadt Mühlacker erinnert Reiter an die Regeln
Mühlacker (pm). Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Mühlacker weist – „aus gegebenem Anlass“, wie es in einer Mitteilung heißt – darauf hin, dass das Reiten nicht auf allen Wegen gestattet ist.
Für Ärger sorgen laut Stadtverwaltung derzeit Pferdeäpfel, die auf dem Weg entlang der Enz vom Metterstensteg in Richtung Enzberg auf der Dürrmenzer Seite liegen. Im Landeswaldgesetz sei geregelt, so das Ordnungsamt, dass das Reiten im Wald nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet sei. Nicht erlaubt sei das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Meter Breite und auf Fußwegen. Außerdem sei es verboten, öffentliche Straßen mit Pferdekot zu verschmutzen und ihn dort liegenzulassen. Eine Person, die ein Pferd führe, habe die gleichen Pflichten wie ein Hundehalter, verweist die Stadtverwaltung auf die Regeln der Straßenverkehrsordnung, wonach es verboten ist, die Straße zu beschmutzen. Die Pferdeäpfel seien daher unverzüglich zu beseitigen, mahnt die Behörde. Verstöße seien Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld belegt werden könnten.
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