Nutzungsregeln für Bolzplätze
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Mühlacker (ts). Bei zwei Ablehnungen und zwei Enthaltungen hat der Mühlacker Gemeinderat am Dienstagabend mehrheitlich eine Satzung zur Benutzung von Bolzplätzen beschlossen.
Wie die Stadtverwaltung mitteilte, sei eine „Interessenabwägung zwischen Nutzern und Anwohnern“ vorgenommen worden. Hieraus resultiert eine Einteilung der Bolzplätze in drei Kategorien: Plätze, auf denen ohne Altersbeschränkung täglich gespielt werden darf, Plätze, auf denen Kinder bis 13 Jahre täglich kicken können, und Plätze, auf denen eine Altersbeschränkung und eine zeitliche Beschränkung gelten. So dürfen zum Beispiel auf dem Bolzplatz im Mühlacker Wohngebiet Stöckach Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre spielen. Allerdings nur werktags von 8 bis 20 Uhr; sonn- und feiertags wird der Platz geschlossen.
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