„Nur jedes fünfte Altersjubiläum veröffentlichen“
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Raphaela Trumpp Ab nächsten Monat gilt das geänderte Meldegesetz. Die neue Anpassung wirkt sich auch in Mühlacker aus – zum Beispiel in Bezug auf die Auskunft über Altersjubilare.

Raphaela Trumpp, Sachgebietsleiterin Bürgerdienste bei der Stadt Mühlacker
Am 1. November tritt eine Änderung des Meldegesetzes in Kraft. Daraus ergibt sich, was gerade unsere älteren Leser interessiert, eine Änderung für die Veröffentlichung der Altersjubilare. Was wird anders?
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