„Niemand wird zwangsweise geimpft“
Enzkreis
Landratsamt und Gesundheitsamt planen die Umsetzung der berufsspezifischen Impfpflicht, die ab Mitte März greifen soll. Verantwortliche warnen vor falschen Vorstellungen: Es werde über drohende Berufsverbote hinaus weder Polizeieinsätze noch Haftstrafen geben.

Zankapfel Corona-Impfpflicht: Der anhaltenden Diskussion zum Trotz müssen sich die regionalen Behörden auf die Umsetzung des Bundesgesetzes vorbereiten. Foto: Fotomoment
Enzkreis. Am 15. März tritt die im Paragrafen 20a des Infektionsschutzgesetzes geregelte Impfpflicht für alle Menschen in Kraft, die in der Pflege oder in anderen Einrichtungen im medizinischen Bereich tätig sind. Im Enzkreis sind hier, soweit im Gesundheitsamt bekannt, erst 85 Prozent der Mitarbeitenden geimpft. Dass am 16. März bereits Berufsverbote ausgesprochen würden, sei dennoch nicht zu erwarten, hieß es bei einem Pressegespräch am Mittwoch.
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