Nicht stören!
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Es gibt einen berühmten Film „Wer die Nachtigall stört“, doch der Landesnaturschutzverband liefert nun eine neue Variante: Wer die Fledermaus stört, der müsse mit ernsten Konsequenzen rechnen. Denn die seltenen Tiere, mahnt der Verband in einer aktuellen Mitteilung, dürften in der Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende März keinesfalls aus ihrer Winterruhe gerissen werden, weil sie das in akute Lebensgefahr bringe.
Wir versprechen, keinesfalls wissentlich eine Fledermaus in ihrem Winterquartier zu wecken – und sind gleichzeitig doch ein wenig neidisch auf die Kleinen. Sechs Monate völlige Ruhe, mal so richtig ausschlafen und abhängen, und wer stört, der wird erschossen: Welchem menschlichen Wesen, zumal berufstätig, ist dieser Luxus schon vergönnt?
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