Neues Baurecht soll Verwaltung entlasten

Enzkreis

Enzkreis. Auf eine bereits seit dem 25. November in Kraft getretene Änderung der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg, die sich insbesondere auf die Nachbarn von Bauvorhaben auswirkt, weist das Landratsamt Enzkreis hin: Künftig werden Angrenzer im Zuge von Bauantragsverfahren nur noch dann beteiligt, wenn von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen oder befreit werden soll. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die eingereichte Planung die erforderlichen Abstandsflächen nicht einhält.

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