Neuerung bei den Müllgebühren
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Enzkreis (pm). Eine Neuerung brachte das Jahr 2017 für die Bürger im Enzkreis: Die Grundgebühren werden bei jedem Haushalt seither direkt in Rechnung gestellt und nicht mehr über die Nebenkosten der Hausverwaltungen oder der Eigentümer. Dazu ist es notwendig, dass jeder Kunde direkt erfasst wird. „Das Programm, das wir für die Berechnung der Müllgebühren verwenden, kann eine Verknüpfung zu den Einwohnermelde-Daten herstellen“, erläutert Ewald Buck, Leiter der Enzkreis-Abfallwirtschaft. Ein Meldevorgang bei der Gemeinde korrigiere so automatisch die Stammdaten bei den Müllgebühren und führe zu einem Änderungsbescheid. „Zum Datenabgleich brauchen wir jedoch ergänzend auch weiterhin schriftliche Mitteilungen.“ Nur so könne sein Amt eingehende Änderungen direkt bearbeiten. Nicht betroffen von der Neuerung sind die leerungsabhängigen Gebühren: Sie können auch weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden.
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