Neuer Pforzheimer OB kann sein Amt in Angriff nehmen
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Karlsruhe/Pforzheim (pm). Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) hat die Oberbürgermeisterwahl in Pforzheim vom 7. Mai nach einer rechtlichen Prüfung für gültig erklärt. Innerhalb der gesetzlichen Frist war ein Einspruch gegen die Wahl eingegangenen, den das RP jedoch als unzulässig zurückgewiesen hat. Der Verpflichtung des neuen OB Peter Boch steht damit nichts mehr im Weg. Der 37-jährige bisherige Bürgermeister von Epfendorf hatte sich im ersten Wahlgang mit 51,5 Prozent der Wählerstimmen gegen den Amtsinhaber Gert Hager durchgesetzt. Die Amtszeit von Boch beginnt am 1. August 2017.
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