Neue Vorschriften im internationalen Handel
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Pforzheim (pm). Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht in Kraft, die international tätige Unternehmen bei Lieferungen ins Ausland berücksichtigen müssen.
Am 23. Januar stellt die IHK Nordschwarzwald im Pforzheimer IHK-Haus die neuen Vorschriften vor. Die halbtägige Informationsveranstaltung bietet Sachbearbeitern und Zollverantwortlichen aus exportierenden Unternehmen die Möglichkeit, ihr Fachwissen auf den neuesten Stand zu bringen. Im Fokus stehen unter anderem die internationalen Lieferbedingungen „Incoterms 2020“ sowie die neuen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Ein weiterer Themenblock widmet sich aktuellen Handelserschwernissen. Die Teilnehmer erfahren, wie sie konkret prüfen können, ob ihre Produkte mit US-amerikanischen Strafzöllen belastet werden und welche zusätzlichen Dokumente für Warenlieferungen in die Türkei benötigt werden. Des Weiteren soll vermittelt werden, wie Unternehmen von den neuen Präferenzabkommen profitieren können, die die Europäische Union beispielsweise mit Singapur geschlossen hat.
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