Neue Satzung für Gebühren
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Illingen (fg). Wer Straßen und Flächen der Gemeinde Illingen für besondere Zwecke in Anspruch nehmen will, muss eine Nutzungsgebühr bezahlen. Diese Gebührensatzung hat die Verwaltung überarbeitet und ist damit im Gemeinderat nur auf bedingte Zustimmung gestoßen. „Die Erhöhung der Gebühren für Gaststätten, die Außenflächen bewirtschaften, sind in der Corona-Krise das falsche Signal“, findet beispielsweise Ralf Speidel (Neue Liste). „Wenn Gaststätten ihre Verkaufsflächen bewirtschaften, generieren sie damit doch auch Umsätze“, hielt dem Hauptamtsleiter Sven Holz entgegen. Das Gremium folgte jedoch mit großer Mehrheit einem Antrag von Bela Hoffmann (AfD): Die neue Gebührensatzung kommt, tritt aber erst am1. Januar 2021 und nicht sofort in Kraft.
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