Neue Regelung für Altersjubilare greift

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Mühlacker/Enzkreis (fp). Anfang November greift, wie bereits berichtet, eine neue Regelung, was die Veröffentlichung von Altersjubilaren betrifft. Laut dem neuen Meldegesetz, das eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für alle Verwaltungsbehörden schaffen soll, dürfen Jubilare nur noch in einem bestimmten Rhythmus – ab dem 70. Geburtstag in Fünf-Jahres-Schritten bis zum 100. Geburtstag – in der Tageszeitung veröffentlicht werden. Ab dem 100. Geburtstag dürfen die Jubilare dann wieder jährlich erscheinen. Auswirkungen hat das auch auf die Rubrik „Glückwünsche“ im Mühlacker Tagblatt.

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